Pressemitteilung/Communiqué zur Aufhebung der aufschiebenden Wirkung des Bundesgerichtsentscheids vom 12. Januar 2021:
Muttenz im Februar 2021
Stellen Sie sich vor, zu Zeiten von Covid-19 mit voll belegten Betten auf der Intensivstation und überlastetem Pflegepersonal in Schweizer Krankenhäusern würden zusätzlich Instrumente wie die Patientenglocke oder die Sauerstoffleitungen für Beatmungsgeräte ausfallen. Zugegeben, wir zeichnen ein düsteres Bild. Am 17. Januar 2021 hat sich im Ichilov-Krankenhaus in Tel Aviv aber genau dies zugetragen. Bei einem 47-jährigen, an Corona erkrankten Familienvater wurde eine gelockerte Sauerstoffleitung nicht bemerkt, sodass jede Hilfe zu spät kam. Ein undenkbares Szenario in einem Schweizer Spital? Nun, bis anhin war die Schweiz ein Ort der Spitzenmedizin, bestmöglicher Ausbildung und neuster Technik auf höchstem Niveau.
Dies auch aufgrund der technischen Anforderungen an eben diese Kabelkanäle, welche sich im Zusammenhang mit medizinischen Geräten immer weiterentwickeln. Heutzutage muss bei seriöser Ausführung seitens Hersteller eine 100-seitige Dokumentation verfasst und umgesetzt werden. Die Einhaltung der neusten Richtlinien wird unter anderem mit «Tests» gewährleistet. Das abschliessende Verfahren für die Zertifizierung führt dabei eine akkreditierte Institution durch. Bei Verwendung der jüngsten Instrumentierung wird so sichergestellt, dass elektromagnetische Störungen keinen Einfluss auf kritische Spitalprozesse wie zum Beispiel die Schwesternrufanlage nehmen.
In Anbetracht des tragischen Vorfalls in Israel darf man sich darum schon die Frage stellen, wieso beim Neubau des Spitals im Wallis nicht auf die neusten Technologien und Industriestandards gesetzt wird. Es wurde dabei entschieden, ein Fabrikat nach älterer Norm einzusetzen. Erstaunlicher umso mehr, weil doch ein neueres zertifiziert und dem aktuellen Stand der Technik entsprechendes Produkt angeboten wurde. Schwer zu verstehen, dass bei einer marginalen Preisdifferenz von 3 % wissentlich Risiken eingegangen werden.
Genau dies untersuchte auch das Bundesgericht bei der von Woertz AG eingereichten Rechtsschrift, welche erwartungsgemäss eine aufschiebende Wirkung zur Folge hatte. Umso überraschender, dass diese im Januar 2021 mit einer nicht nachvollziehbaren Begründung superprovisorisch aufgehoben wurde – um in Zeiten von Corona den Baubeginn nicht zu verzögern. Sollte das Bundesgericht zu einem späteren Zeitpunkt zugunsten der Woertz AG entscheiden, werden trotzdem nicht neue sichere Komponenten verbaut, sondern ein Schadensersatz ausbezahlt.
Carole Woertz, Inhaberin Woertz AG:
«Man muss bestrebt sein, in einem Spital die neueste – dem Stand der Technik entsprechende – Applikation zu implementieren, zumal diese nicht mehr kostet. Wenn ein Produkt nachweislich einen Fehler – der sogar gesundheits- und lebensgefährlich sein kann – beseitigt, dann müsste diskussionslos im Interesse der Kranken diese Lösung eingesetzt werden. Unabhängig davon, ob eine alte, nicht dem Stand der Technik entsprechende Alternative kurzzeitig bürokratisch eine Gültigkeitsverlängerung erfährt. Eine sich darauf beziehende Art von Argumentation ist moralisch nicht vertretbar.»
Wirtschaftliche Ziele scheinen also in diesem Fall nicht verfolgt zu werden. Es stellt sich deshalb in den aktuell gesundheitspolitisch schwierigen Zeiten die Frage: Welches dann die Gründe für diese schwer nachvollziehbare Entscheidung sind? Die Woertz AG verzichtet explizit auf Spekulationen und/oder Schuldzuweisungen gegenüber den Verantwortlichen, möchte aber die Öffentlichkeit und möglicherweise künftig Betroffene über diese Gegebenheiten aufklären.
Woertz AG, Kommunikationsabteilung
Presseanfragen:
Gustav Ahmeti
+41 (0)61 466 32 51